AblehnenAkzeptieren

Diese Website verwendet Cookies. Durch die Nutzung dieser Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cookies gesetzt werden. Mehr erfahren

Allgemeine Geschäftsbedingungen

CATALOGNA COLOGNE CATERING

1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Schmitz - Catering GmbH (Auftragnehmer) an ihre Kunden (Auftraggeber). Abweichenden Bedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen. Solche werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn sie von der Schmitz - Catering GmbH ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Diese Bedingungen gelten, soweit der Auftraggeber nicht Verbraucher ist, auch für alle künftigen Lieferungen und Leistungen durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2. Angebot

Angebote in Preislisten, Prospekten, Katalogen, Internet usw. sind unverbindlich. Unsere Angebote verlieren ihre Gültigkeit, wenn sie nicht binnen einer Frist von 10 Werktagen nach ihrem Zugang unter Einschluss dieser Geschäftsbedingungen in Textform angenommen werden. Mündliche oder fernmündliche Angebote gelten nur, wenn sie unverzüglich schriftlich bestätigt werden. Angebote müssen aus planungsgründen 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn beim Auftraggeber bestätigt werden. Aufträge sind vom Auftragnehmer zeitnah mit Unterschrift zu bestätigen und dem Auftraggeber zurück zu senden. Sind diese nicht unterschrieben, so haben Auftragsbestätigungen keine Gültigkeit. Der Auftraggeber ist berechtigt daraufhin das entsprechende Veranstaltungsdatum für weitere Kunden wieder frei zugeben. Beschaffenheitsvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Produktbeschreibungen, Abbildungen und Muster stellen, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, keine Beschaffenheitsvereinbarung dar. Geringfügige Abweichungen und Änderungen gegenüber unseren Produktbeschreibungen, Abbildungen und Mustern sind zulässig. Dies gilt insbesondere bei Einsatz von Produkten mit saisonal stark schwankenden Preisen. Kataloge, Preislisten und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlieren ihre Gültigkeit mit Erscheinen einer Neuausgabe. Wiederholte, vom Auftraggeber veranlasste Angebotsänderungen sind nach der dritten Änderung von dem Auftraggeber zu vergüten. Die Höhe der Vergütung beträgt 9,90 € netto pro zusätzliches Angebot. Für von dem Auftraggeber beauftragte Übersetzungen der Angebote des Auftragnehmers in eine andere Sprache als Deutsch wird eine Übersetzungs- Pauschale berechnet in Höhe von EUR 50,00 pro 1.000 Zeichen. Die Schmitz - Catering GmbH ist berechtigt, Produkte und Zutaten bei nicht verschuldeten Lieferengpässen durch solche zu ersetzen, die dem ausgewählten Produkt am nächsten kommen.

3. Probeessen

Probeessen sind grundsätzlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Beim Probeessen werden allerdings nur Auszüge der angebotenen Speisen serviert. Wenn es zu einem Vertragsabschluss mit unterschriebener Auftragsbestätigung kommt, wird das Probeessen nicht zusätzlich berechnet. Sollte es nicht zu einem Auftrag kommen, wird das Probeessen pro teilnehmende Person in Rechnung gestellt.

4. Preise / Mindestauftragswert / Zahlung

Alle Preise in Katalogen, Listen, Internet und Angeboten verstehen sich, soweit nicht anderweitig ausgewiesen, als Preise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen MwSt. und exklusiv eventueller öffentlich- rechtlicher Abgaben. Sämtliche Preise gelten grundsätzlich ab einem Auftragswert von 2.500,00 € zzgl. MwSt., innerhalb der Kölner Stadtgrenzen und an Werktagen. Bei geringerem Auftragswert und außerhalb von Köln gelten Preise nach Vereinbarung. Bei Veranstaltungen, die an einem Sonntag oder gesetzlichen Feiertag stattfinden, ist ein pauschaler Aufschlag in Höhe von 25% auf alle Listenpreise zu zahlen. Der Mindestauftragswert beträgt an Werktagen (Montag bis Freitag) 1.500,00 € zzgl. MwSt. und am Wochenende (Samstag bis Sonntag) sowie an gesetzlichen Feiertagen 2.500,00 € zzgl. MwSt. Bei Versand von Produkten wird auf die jeweils anfallenden Versandkosten ein Aufschlag von 125,00 € an Bearbeitungsgebühren berechnet. Für jede Mahnung ist eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € zu zahlen. Der Auftraggeber hat eine Anzahlung / Akontozahlung in Höhe von 80% des Auftragswertes bei Auftragserteilung zu zahlen, welche beim Auftragnehmer binnen 5 Werktagen ab schriftlicher Auftragserteilung oder, falls dieser Zeitraum kürzer ist, spätestens 2 Werktage vor Veranstaltung eingehen muss. Die weiteren 20%, zzgl. der Vergütung für Sonder- und Mehrleistungen, werden innerhalb einer Woche nach Veranstaltung in Rechnung gestellt. Alle Rechnungen sind ohne Abzüge zahlbar und fällig nach dem jeweiligen ausgewiesenen Datum auf dem Rechnungsfomular. Alle Rechnungen werden mit 19% MwSt. angesetzt, da es sich ausschließlich um Dienstleistungen handelt. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur hinsichtlich solcher Gegenansprüche berechtigt, die unstreitig oder rechtskräftig festgestellt worden sind, eine entscheidungsreife Gegenforderung betreffen, vom Auftragnehmer unbestritten sind oder bezüglich derer der Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich der Aufrechnung zugestimmt hat. Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers besteht ebenfalls nur in diesen genannten Fällen.

5. Lieferbedingungen

Der Transport erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Die Gefahr geht über mit der Auslieferung ab Firmensitz des Auftragnehmers. Im Lieferpreis bereits enthalten ist die Entladung und Beladung des LKW sowie die Übergabe des Mietguts hinter die 1. Tür der Location ebenerdig, sofern die Tür direkt und ohne weite Rollwege erreichbar ist. Zur korrekten Lieferung bedarf es zudem einer Eingangstür von mindestens Breite 1m x Höhe 2,0m und einer LKW-tauglichen Zufahrt (bis 40 t). Etwaige Aufbaukosten müssen im Bereich Logistik separat gekennzeichnet sein oder werden im Nachhinein nach tatsächlichem Aufwand angemessen abgerechnet. Der Auftragnehmer gewährleistet eine direkte Anlieferung an den Veranstaltungsort und entsprechende Parkmöglichkeiten für die Lieferfahrzeuge. Angemietete Kühlanhänger benötigen ebenfalls eine Parkmöglichkeit mit den dazugehörigen Strombedarf. Wir gehen davon aus, dass unsere Transportwagen, auf denen das Mietgut angeliefert wird, vor Ort bleiben. Unsere Transportwagen sind stapelbar und benötigen somit wenig Platz. Sollten die Transportwagen / Leergut nicht vor Ort gelagert werden können, so wird diese zusätzliche Dienstleistung (Transport- und Lagerlogistik) angemessen berechnet. Dienstleistungen außerhalb der normalen Geschäftszeiten (Mo. – Sa. 06.00 bis 22.00 Uhr), an Sonn- & Feiertagen sowie bei Fix-Anlieferungen (Zeitfenster unter 1 Stunde) verursachen Zusatzkosten, welche angemessen berechnet werden. Der Veranstaltungsort/ Lieferort muss frei zugänglich sein, eventuelle Wartezeiten werden auf Basis einer Nachkalkulation angemessen berechnet. Grundsätzlich sind die angebotenen Artikel nicht wetterfest (außer sie sind besonders gekennzeichnet). Bei einem Outdooreinsatz kann es unter Umständen zu Schäden durch z.B. Feuchtigkeit führen. Daraus entstehende Kosten müssen in Rechnung gestellt werden. Bei Outdoor-Veranstaltungen ist das Equipment vorher mit dem Auftragnehmer abzustimmen. Genannte Termine für die Erbringung der Leistungen gelten grundsätzlich nur annähernd, es sei denn, es werden schriftlich feste Termine vereinbart. Bei Lieferverzug muss der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung setzen. Nach fruchtlosem Ablauf kann er vom Vertrag zurücktreten.

6. Höhere Gewalt

Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse befreien die Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Insbesondere verspätete Anlieferung infolge von Verkehrsstaus, Unfall, Betriebsstörung, Streik, Stromausfall u. ä. stellen Fälle höherer Gewalt dar, bei der ein Lieferverzug nicht eintritt.

7. Witterungsverhältnisse

Grundsätzlich sind alle angebotenen Artikel nicht Wasserfest. Bei einem Outdoor Einsatz mit möglichen Schlechtwetter Bedingungen ist der Auftragsnehmer in der Verpflichtung entsprechende Umplanung seiner Veranstaltung durchzuführen, um alle angebotenen Artikel des Auftraggebers vor Feuchtigkeit und Witterungsschäden zu schützen. Weiterhin sind Artikel auf offenen Geländen, über Nacht und ohne Bewachung nicht zu lagern, da es zu Temperaturschwankungen kommt.

8. Sicherheit

Um einen reibungslosen und sicheren Veranstaltungsablauf zu gewährleisten, benötigt der Auftraggeber alle notwendigen Informationen zu Veranstaltungsort. Lageplan, Stromanschlüsse, Fluchtwege, Wasseranschlüsse und Abwasseranschlüsse für mögliches Mietequipment sind dem Auftraggeber mitzuteilen. Alle Kabel und Anschlüsse sind von der Haustechnik für den Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Bei Grillveranstaltungen wird aus Sicherheitsgründen vom Auftraggeber das Feuerschutzpaket mit angeboten. Grillveranstaltungen sind ausschließlich im Außenbereich durchzuführen, da wir aus Brandschutztechnischen Gründen nicht im geschlossenen Räumen Speisen am Grill zubereiten. Ebenso werden in diversen Zeltkonstruktionen, seien sie offen oder geschlossen, keine Grillveranstaltungen durchgeführt.

9. Gewährleistung

CATALOGNA gewährleistet, dass die verkaufte Ware zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat. Bei Sonderveranstaltungen wie zum Beispiel Messeveranstaltungen ist der Auftragnehmer in der Verpflichtung entsprechende Zugangsdokumente wie Ausweise oder Parkscheine dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Änderungen des Liefergegenstandes bedürfen nicht der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers, soweit sie sachdienlich oder vom Auftraggeber gewünscht sind und durch den Auftragnehmer erfüllt werden können. Solche Änderungen stellen auch keinen Mangel dar. Offensichtliche Mängel sind bei Übergabe sofort zu rügen. Die Mängelrüge muss schriftlich erfolgen. Spätere Reklamationen können wegen fehlender Überprüfbarkeit nicht mehr akzeptiert werden. Versteckte Mängel sind innerhalb von 24 Stunden ab Kenntnis schriftlich zu rügen. CATALOGNA ist Gelegenheit zu geben, die entsprechenden Feststellungen zu treffen. Das Gewährleistungsrecht erlischt gänzlich, wenn die Mängelrüge verspätet erfolgt oder bei Abnahme Vorbehalte wegen bekannter Mängel nicht gemacht werden. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber selbst Änderungen vornimmt oder CATALOGNA die Feststellung und Nachbesserung der Mängel erschwert bzw. unmöglich macht. CATALOGNA hat das Recht auf Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Austausch der Ware nach eigenem Ermessen. Weitergehende Ansprüche kann der Auftraggeber nur dann geltend machen, wenn zwei Nachbesserungsversuche wegen desselben Mangels fehlgeschlagen sind. Eine Gewährleistung für eingebrachte Gegenstände wird nicht übernommen. Die Gewährleistung erstreckt sich auch nicht auf solche Mängel, die beim Auftraggeber durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung oder unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäße Lagerung entstehen. In gleicher Weise erstreckt sich die Gewährleistung nicht auf zumutbare Abweichungen in Form, Maßen, Aussehen, Konsistenz, Geschmack und sonstige Beschaffenheit der Ware.

10. Haftung des Auftragnehmers

Ansprüche des Auftraggebers auf Ersatz von Schäden, auch von solchen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, beispielsweise aus Verzug, Pflichtverletzung oder Delikt, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde und soweit keine Kardinalpflichten des Auftragnehmers verletzt sind. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Kardinalpflichten ist die Schadenersatzpflicht der Höhe nach auf den vertragstypischen Schaden begrenzt und, falls der Auftraggeber Kaufmann ist, zusätzlich auf die Höhe des Auftragswertes. Dies gilt nicht bei Vorliegen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung. Die Beschränkung der Haftung gilt im gleichen Umfang für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers. Soweit die Haftung des Auftragnehmers nach diesen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Unterauftragnehmer des Auftragnehmers. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei diesen haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften.

11. Stornierungen / Kündigungen

Nach Auftragsbestätigung sind Änderungen des Vertragsgegenstandes und/oder der Personenanzahl ausgeschlossen. Bei Stornierungen, im Falle der Kündigung des Vertrages seitens des Auftraggebers bzw. für den Fall, dass die Leistung des Auftragnehmers ohne Kündigung vom Auftraggeber nicht angenommen wird, hat der Auftraggeber – vorausgesetzt der Auftragnehmer hat für die Stornierung / Kündigung / fehlende Inanspruchnahme keinen wichtigen Grund gegeben - bis zu einer Woche vor Veranstaltungsbeginn 80%, ab 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 100% des Auftragswertes zu zahlen. Bereits für den Auftrag gekaufte Waren sind ebenfalls zum üblichen Verkaufspreis zu erstatten und werden nicht dem Kunden übergeben. Dem Auftraggeber steht der Nachweis offen, dass im Einzelfall ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Statt der Pauschale kann der Auftragnehmer die ihm zustehende Vergütung auch konkret berechnen.

12. Obhutspflichten

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die überlassenen Gegenstände wie Platten, Gläser, Geschirr usw. pfleglich zu behandeln und in einwandfreiem Zustand zurück zu geben. Fehlmengen, Beschädigungen und Bruch gehen zu Lasten des Auftraggebers. Bei Verlust und/oder Beschädigung haftet der Auftraggeber auf Schadensersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Wir verweisen ausdrücklich auf die Genießbarkeits- /Haltbarkeitsgrenze der von uns zur Verfügung gestellten Lebensmittel. Ausgelieferte Speisen sollten nicht über die von uns vorgegebene Zeit ungekühlt zum Verzehr bereitgehalten werden. Für den unsachgemäßen Umgang mit Ware, die unseren Verantwortungsbereich verlassen hat, können wir keine Verantwortung übernehmen.

13. Personal

Bei allen Aufträgen wird das Personal, wie z.B. Köche, Servicekräfte u.a. gesondert laut unserer aktuellen Preisliste berechnet. Die Preise basieren auf den nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) zulässigen werktäglichen Arbeitszeiten für Arbeitnehmer. Ab einer Arbeitsschicht von 8, maximal 10 Stunden muss eine zweite Schicht eingesetzt werden. Hierdurch entstehende Mehrkosten (Reisekosten, Spesen pp.) werden angemessen nach Aufwand berechnet und sind vom Auftraggeber zu zahlen. Sonderabreden und Ausnahmen entnehmen sie bitte dem jeweiligen Individualangebot. CATALOGNA haftet nur für eigenes und von CATALOGNA selbst gestelltes Personal. Für Servicekräfte des Auftraggebers wird keinerlei Haftung übernommen.

14. Datenspeicherungen

Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes machen wir darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels EDV gem. § 33 BDSG verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

15. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen und der getroffenen Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten für beide Teile ist, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz des Auftragnehmers. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts und unter Ausschluss abweichender Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts (IPR). Nebenabreden bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.